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Angeln: Ein Spaß mit vielen Vorgaben

Im grauen Morgennebel sieht man sie auch im “Bergischen” durch vom Tau noch nasse Wiesen zu den ruhigen Gewässern stapfen: Angler. Der Angelsport begeistert viele Menschen, jedoch meist in aller Stille. Man kann sich allerdings nicht einfach mit einer Angel ans Wasser stellen und loslegen: Auch für die Fischerei gibt es Gesetze und Verordnungen, die in den einzelnen Bundesländern in dem jeweiligen Landesfischereigesetz festgehalten werden.

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In Nordrhein-Westfalen gilt: Wer Angeln möchte, muss zunächst die Fischereiprüfung ablegen. Dazu werden in einem Multiple-Choice-Test insgesamt 60 Fragen über allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde beantwortet. Außerdem gibt es auch eine praktische Prüfung, in der man Angeln fachgerecht zusammenbauen und verschiedene Fisch- und Krebsarten erkennen und benennen können muss. Bei bestandener Prüfung erhält man einen Sachkundenachweis, mit dem man dann einen auf ein Jahr oder auf fünf Jahre begrenzten Fischereischein bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen kann.

Doch auch damit nicht genug. Um sich dann tatsächlich an eine Talsperre, einen See oder einen Teich stellen zu dürfen, wird zusätzlich noch eine Angelkarte, manchmal auch Angelschein oder Fischereierlaubnisschein genannt, benötigt. Die Angelkarte ist die Erlaubnis für das bestimmte Gewässer, in dem man angeln möchte. Dazu muss man herausfinden, bei wem die Fischereirechte liegen. In vielen Fällen haben allerdings Angelvereine die Fischereirechte gepachtet, deren Mitglieder dann einen Angelschein erhalten oder die Tageskarten verkaufen. Es gibt aber auch Angelshops oder Campingplätze, die Tageskarten zum Verkauf anbieten. Möchte man beispielsweise in der Bevertalsperre angeln, kann man eine Angelkarte bei der Interessengemeinschaft Bever-Zeltplätze e. V. erhalten.

Für die Fischereiprüfung müssen viele Dinge gelernt werden. Zum Beispiel gibt es (wie bei der Jagd auch) verschiedene Schonzeiten für verschiedene Arten. Damit die Fische bei dem Ablaichen nicht gestört werden, darf in dieser Zeit nicht nach ihnen geangelt werden. Hechte haben vom 15. Februar bis 30. April Schonzeit, Seeforellen, Bachforellen und Seesaiblinge vom 20. Oktober bis 15. März. In den einzelnen Gewässern können allerdings auch zusätzliche Beschränkungen bestehen, über die man sich dann bei dem Erwerb des Angelscheins informiert.

Eine weitere Beschränkung, die gesetzlich geregelt ist, betrifft das “Mindestmaß” der gefangenen Fische. Je nach Fischart müssen die Tiere also eine gewisse Größe haben, ansonsten muss der Angler sie wieder zurück in das Wasser setzen. Ein Hecht müsste beispielsweise mindestens 45 cm groß sein, damit der Angler ihn behalten darf. Arten, die auf der Roten Liste stehen, dürfen selbstverständlich ebenfalls nicht gefangen werden.

Sicher kommt einem all das wie ein riesiger Berg an Beschränkungen und Vorgaben vor, doch sie erfüllen einen Zweck: Tierfang ohne Tierquälerei, Natur- und Artenschutz, das sind wichtige Aspekte. Dürfte jeder ohne Vorgaben nach eigener Lust und Laune angeln, könnte es zu einer Überfischung kommen, von der sich der Bestand nicht wieder erholt. Deshalb sind auch zum Teil hohe Geldstrafen auf die verschiedenen Vergehen angesetzt. Für das Angeln ohne Fischereischein, für das Fangen von Fischen während der Schonzeit, für fast alle Verstöße gegen das Fischereigesetz werden in Nordrhein-Westfalen bis zu 5.000 € Bußgeld fällig. Da fallen die Kosten für Fischerei- und Angelschein vergleichsweise doch sehr viel günstiger aus, obwohl sie sich natürlich auch von Ort zu Ort unterscheiden können.

Wussten Sie schon…

…dass Fische nicht nur durch ihre Schuppen geschützt werden? Die Schuppen werden noch von einer dünnen Schleimhaut überzogen, die sie vor Bakterien schützen soll und sie leichter durchs Wasser gleiten lässt. Deshalb fühlen sich Fische auch glitschig an.

…dass 90% aller Lebewesen im Meer leben?

…dass Biber, Otter und Dachse im 15. Jahrhundert zu Fischen gezählt wurden, um sie auch an Fastentagen verzehren zu dürfen?

…dass es in Idaho (USA) ausdrücklich verboten ist nach Forellen zu fischen während man auf einer Giraffe sitzt?

…dass der Geruchssinn des atlantischen Lachses 1.000 Mal so gut sein soll wie der eines Hundes?

…dass es in Deutschland ca. 3,8 Millionen Angler gibt?

…dass einige Fischarten ihr Geschlecht ändern können?

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche ist die Herausgeberin der LandMOMENTE und verantwortet den Inhalt dieser Publikation. Geboren in Oberberg. Gelebt in Oberberg und Sauerland. Sie möchte - zusammen mit ihrem Redaktionsteam - gerne die schönen Seiten ihrer Heimat vorstellen. Für Impulse ist sie in der Gummersbacher Redaktion unter ihrer Durchwahl: +49-2261-9989887, oder per Mail: a.ruesche@arkm.de für ihre Leser erreichbar.

Ein Kommentar

  1. Danke für diesen Beitrag zum Thema Angeln. Gut zu wissen, dass es Vorgaben gibt, welche Mindestgröße Fische haben müssen, die man fängt. Ich informiere mich dazu, da ich mir auch Angelzubehör besorgt habe und es mal ausprobieren möchte.

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